§1 Geltungsbereich
simplyEvent ist ein Angebot von Helmut Kleinert, Von-Wellenstein-Str. 13, 86688 Marxheim (nachfolgend „simplyEvent“ bzw. „Auftragnehmer“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen simplyEvent und dem Auftraggeber über folgende Dienstleistungen:
- DJ-Dienstleistungen für private und geschäftliche Veranstaltungen
- Vermietung und ggf. Lieferung, Auf- und Abbau der Fotobox („Fotoboxerl")
- Sonstige im Buchungsformular wählbare Zusatzleistungen (Add-ons)
§2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Die Buchung wird verbindlich nach Eingang der Anzahlung.
§3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und dem gewählten Paket bzw. der gewählten Konfiguration. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vereinbart und berechnet.
Fotobox („Fotoboxerl")
Die Fotobox wird wahlweise mit oder ohne Lieferung, Auf- und Abbau durch den Auftragnehmer bereitgestellt. Die reguläre Mietdauer umfasst den gesamten Veranstaltungstag. Endet die gebuchte Veranstaltung nach Mitternacht, reicht sie bis zum gebuchten Veranstaltungsende. Lieferung und Aufbau sind innerhalb von 25 km vom Firmensitz (86688 Marxheim) kostenlos; darüber hinaus fällt eine Anfahrtspauschale von 0,45 € je zusätzlichem Kilometer (jeweils Hin- und Rückweg) an.
Wählt der Auftraggeber die Selbstabholung bzw. den Eigenaufbau, ist er für den sachgemäßen Transport und die ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Fotobox selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Fall keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäßen Transport oder Aufbau entstehen. Eine technische Anleitung wird bereitgestellt. Abhol- und Rückgabetermin werden nach der Buchung mit dem Auftraggeber abgestimmt; die Rückgabe erfolgt am Tag nach der Veranstaltung.
Optionale Betreuung vor Ort wird stundenweise berechnet (35 €/Stunde). Die Betriebsbereitschaft wird 30 Minuten vor dem vereinbarten Beginn gewährleistet.
§3a KI-gestützte Inhalte
Der Auftragnehmer setzt zur Unterstützung der Eventplanung KI-basierte Werkzeuge ein. Dies umfasst insbesondere:
- Vorschläge für Checklisten, Zeitpläne und E-Mail-Texte im Event-Dashboard
- Automatisch generierte Blog-Beiträge und Social-Media-Inhalte
- Optimierungsvorschläge für Dienstleister-Profile im Marktplatz
- Musikempfehlungen basierend auf Genre und Stimmung
KI-generierte Inhalte dienen als Vorschläge und Arbeitshilfen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der KI-generierten Vorschläge. Der Auftraggeber ist für die Prüfung und ggf. Anpassung verantwortlich, bevor er KI-generierte Inhalte verwendet.
§4 Preise und Zahlung
Alle Preise für Privatkunden verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Geschäftskunden gelten Nettopreise zuzüglich 19 % USt. Ausgenommen ist die Fotobox: Ihre Preise verstehen sich auch für Geschäftskunden inklusive 19 % USt. Das gilt für Fotobox-Buchungen ebenso wie in einer DJ-Buchung für das Fotobox-Upgrade und alle Fotobox-Optionen (Drucker, weitere Fotos, Layout, Hintergrund, Requisiten), auch zum Premium-Paket. Für DJ-Pakete, einschließlich der im Premium-Paket enthaltenen Fotobox, und für DJ-Extras bleibt es bei Nettopreisen.
Die Anzahlung ist bei Buchung fällig und beträgt:
- DJ-Buchungen: 20 % des Gesamtbetrags
- Fotobox-Buchungen: 30 % des Gesamtbetrags
Kurzfristige Buchungen: Liegt die Veranstaltung weniger als 15 Tage nach dem Buchungszeitpunkt, ist der vollständige Rechnungsbetrag sofort bei Buchung fällig.
Als Zahlungsmethoden stehen Kreditkarte (über Stripe), PayPal sowie Überweisung (nur für Geschäftskunden) zur Verfügung.
§5 Stornierung
Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen:
- Bis 90 Tage vor Veranstaltung: Anzahlung verfällt
- Bis 30 Tage vor Veranstaltung: 50 % des Gesamtbetrags
- Weniger als 30 Tage: 100 % des Gesamtbetrags
Die Anzahlung ist die pauschale Entschädigung für die Reservierung des Termins, die Beratung und die entgangene Möglichkeit, den Termin anderweitig zu vergeben; die weiteren Stufen entsprechen dem Schaden, der bei einer Absage in dieser Frist gewöhnlich entsteht.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Bei Fotobox-Buchungen mit Selbstabholung gelten die gleichen Stornierungsfristen. Wurde das Gerät bereits übergeben, ist eine Stornierung ausgeschlossen; es gilt die reguläre Mietdauer nach §3.
§6 Widerrufsrecht
Für diesen Vertrag besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht: Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen davon ausgenommen, wenn der Vertrag einen bestimmten Termin vorsieht. DJ, Fotobox und Technik für Ihre Veranstaltung am gebuchten Termin sind genau das.
Das gilt auch, wenn Sie per E-Mail, telefonisch oder über diese Website gebucht haben.
Müssen Sie absagen, gelten die Stornierungsbedingungen in §5 unserer AGB.
Geschäftskunden
Als Unternehmer steht Ihnen kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Unabhängig davon ist ein Vertrag über Leistungen zu einem festen Termin nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vom Widerruf ausgenommen. Bei einer Absage gelten die Stornierungsbedingungen in §5 unserer AGB.
§7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort ausreichende Stromanschlüsse (mindestens 230 V / 16 A) sowie ein geeigneter, wettergeschützter Aufstellplatz für DJ-Equipment bzw. Fotobox vorhanden sind. Für Schäden, die auf fehlende oder mangelhafte Infrastruktur zurückzuführen sind, haftet der Auftraggeber.
§8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
Bei Selbstabholung und Eigenaufbau der Fotobox übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Beschädigungen des Geräts während des Transports oder durch unsachgemäßen Aufbau. Der Auftraggeber haftet für Schäden am überlassenen Equipment, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen.
§9 Empfehlungsprogramm (Affiliate)
simplyEvent bietet ein Empfehlungsprogramm an, über das Teilnehmer für vermittelte Buchungen eine Provision erhalten können. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
Allgemeine Bedingungen
- Die Standardprovision beträgt 5 % des Nettowerts der vermittelten Buchung, also des Betrags, den der Endkunde für die Leistung zahlt, ohne Umsatzsteuer, Anfahrt und Übernachtung.
- Ein Provisionsanspruch entsteht erst nach vollständiger Bezahlung der vermittelten Buchung durch den Endkunden.
- Die Auszahlung erfolgt ab einem Mindestguthaben von 10 € jeweils zum Monatsende nach Prüfung durch den Auftragnehmer, als Amazon-Gutschein oder – für gemeinnützige Vereine, die diese Art bei der Registrierung gewählt und ihre Bankverbindung hinterlegt haben – als Spende auf das Vereinskonto. Der Verein stellt dem Auftragnehmer dafür eine Zuwendungsbestätigung aus.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit zu ändern oder einzustellen. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben davon unberührt.
- Eigenempfehlungen und missbräuchliche Nutzung (z. B. Spam, irreführende Werbung) führen zum Ausschluss vom Programm und zum Verfall offener Provisionen.
Marktplatz-Affiliate
Bei über den Marktplatz vermittelten Buchungen beträgt die Affiliate-Provision 5 % der Provision, die der Auftragnehmer dem Dienstleister für diese Buchung tatsächlich berechnet; bei provisionsfreien Buchungen entsteht keine Affiliate-Provision. Sie wird mit der Bestätigung der Buchung festgeschrieben und im Affiliate-Dashboard als vorgemerkt ausgewiesen. Auszahlbar wird sie, sobald der Auftragnehmer die Provision vom Dienstleister erhalten hat. Seit dem 14.10.2026 berechnet simplyEvent Dienstleistern keine Provision; für danach bestätigte Buchungen entsteht daraus kein Anspruch. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt; die Neuregelung des Empfehlungsprogramms folgt gesondert.
Direktverträge mit Dienstleistern
Dienstleister im Marktplatz können mit Affiliates eigene Vereinbarungen über Satz und Laufzeit treffen (Direktverträge), sobald der Auftragnehmer diese Funktion anbietet. Die vereinbarte Provision bemisst sich am Auszahlungsbetrag des Dienstleisters, also am Nettowert seiner Leistung ohne Anfahrt abzüglich der Provision des Auftragnehmers, und wird zusätzlich zur Affiliate-Provision nach diesem Abschnitt gezahlt. Der Auftragnehmer stellt sie dem Dienstleister mit seiner Provisionsrechnung in Rechnung und zahlt sie mit dem übrigen Guthaben an den Affiliate aus. Die Konditionen werden im Affiliate-Dashboard getrennt ausgewiesen.
Gruppen-Affiliates
Organisationen (z. B. Vereine, Unternehmen) können als Gruppen-Admin am Empfehlungsprogramm teilnehmen und eigene Untermitglieder mit personalisierten Empfehlungslinks verwalten. Der Gruppen-Admin hat Einsicht in die Performance seiner Mitglieder. Die Provisionskonditionen gelten einheitlich für alle Mitglieder der Gruppe.
§9a Marktplatz / Dienstleister-Portal
simplyEvent betreibt einen Marktplatz, auf dem sich externe Dienstleister (Vendors) registrieren und ihre Leistungen für Events anbieten können. Es gelten folgende Regelungen:
Planer und Marktplatz tragen den Namen „simplyEvent“. Betreiber und Vertragspartner ist Helmut Kleinert (Angaben im Impressum). Bis zum 11.10.2026 hieß das Angebot „Mein Event“; Verträge und Einstellungen gelten unter dem neuen Namen unverändert weiter.
Registrierung und Profil
- Die Registrierung als Dienstleister ist kostenlos. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Registrierungen abzulehnen oder Konten zu deaktivieren.
- Dienstleister sind für die Richtigkeit ihrer Profilangaben, Preise und Verfügbarkeiten selbst verantwortlich.
Bilder und Texte im Profil (Nutzungsrechte)
- Der Dienstleister lädt nur Bilder, Videos und Texte hoch, an denen er die erforderlichen Rechte hat. Sind Personen erkennbar abgebildet, liegt ihre Einwilligung vor.
- Der Dienstleister räumt simplyEvent an diesen Inhalten ein einfaches, unentgeltliches Nutzungsrecht ein, beschränkt auf die Dauer seines Profils. Es umfasst die Darstellung im Marktplatz und in Vorschauen, die auf sein Profil oder seine Angebote verweisen – etwa Trefferlisten, Vergleich, Merkliste, der Planer „simplyEvent“ der Kunden und Vorschaubilder beim Teilen eines Links –, sowie die dafür nötige technische Anpassung (Größe, Ausschnitt, Dateiformat).
- Für Werbung außerhalb des Marktplatzes, etwa Anzeigen, Beiträge in sozialen Netzwerken, Newsletter oder Druckwerke, nutzt simplyEvent diese Inhalte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Dienstleisters.
- Urheber- und sonstige Rechte bleiben beim Dienstleister bzw. beim Urheber. Löscht der Dienstleister einen Inhalt oder sein Profil, endet das Nutzungsrecht, und simplyEvent nimmt den Inhalt aus Marktplatz und Vorschauen.
Entgelte und Abrechnung
- Eintrag, Profil, Anfragen, Angebote und Buchungen sind kostenlos. Eine Vermittlungsprovision wird nicht erhoben, weder für Kunden aus dem Marktplatz noch für eigene Kunden des Dienstleisters.
- Es gibt zwei Zahlungswege. Direkt beim Dienstleister (Standard): Der Kunde bestätigt die Buchung über die Plattform; Rechnung und Zahlung laufen direkt zwischen Kunde und Dienstleister. Dafür berechnet simplyEvent nichts.
- Über simplyEvent (Zahlung über simplyEvent): Der Kunde zahlt online über simplyEvent. simplyEvent behält ein Abwicklungsentgelt von 2 % des Zahlbetrags zuzüglich Umsatzsteuer ein; für Dienstleister mit dem Paket Premium beträgt es 0 %. Zusätzlich trägt der Dienstleister immer die Gebühr, die Stripe für die einzelne Zahlung berechnet. Beide Beträge werden je Zahlung ausgewiesen (§ 9a.4). Dieser Weg steht zur Verfügung, wenn der Dienstleister ein Auszahlungskonto bei Stripe eingerichtet hat und die Zahlungsbedingungen seines Angebots ihn zulassen; sonst gilt der direkte Weg.
- Maßgeblich ist der Satz, der beim Einzug der Zahlung gilt. Für Buchungen, die vor dem 14.10.2026 bestätigt wurden und noch nicht abgerechnet sind, wird keine Provision mehr berechnet.
- Der Vertrag über die eigentliche Dienstleistung kommt direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande. simplyEvent ist nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung. Für diesen Vertrag gelten die Preise, Zahlungs- und Stornobedingungen, die der Dienstleister dem Kunden mit seinem Angebot nennt; §§ 2, 4 und 5 dieser AGB betreffen nur die eigenen Leistungen von simplyEvent (DJ und Fotobox).
Für Kunden zusammengefasst: Die Buchung bestätigst du bei simplyEvent. Bezahlt wird direkt beim Anbieter – er stellt dir die Rechnung. Bietet der Anbieter es an, kannst du auch sicher über simplyEvent bezahlen: Er bekommt das Geld erst, wenn er da war.
Pakete für Dienstleister
- Basis (kostenlos): Profil, Leistungen, Anfragen, Chat, Angebote, Buchungen, Direktlink und App. Ohne Abo, ohne Provision.
- Premium Light (19 € im Monat oder 190 € im Jahr, zzgl. USt): Dazu neue Artikel zum Mieten und Verkaufen und die Kaution online.
- Premium (29 € im Monat oder 290 € im Jahr, zzgl. USt): Alles aus Premium Light, dazu 0 % Abwicklungsentgelt bei Online-Zahlung, Statistiken, Kalender-Abgleich, Bewertungseinladungen, eigenes Logo und ab 01.10.2027 Hervorhebung als „Anzeige“.
- Mode und Schmuck aller Art zeigen in der Basis kostenlos Bilder und lassen kostenlose Beratungstermine vereinbaren. Artikel, die vor Wegfall eines Pakets eingestellt wurden, bleiben samt Bestellungen, Mieten und Kautionen nutzbar; ohne Premium Light können nur keine neuen Miet- oder Kaufartikel eingestellt werden.
- Empfehlungsprogramm. Empfiehlt ein Dienstleister über seinen Empfehlungslink einen neuen Dienstleister, erhält der Empfehlende einen Monat Premium unentgeltlich, sobald das Profil des neuen Dienstleisters fertig ist (vollständiges Unternehmensprofil, sichtbar, mindestens eine Leistung mit Preis). Mehrere Empfehlungen addieren sich. Läuft bereits ein bezahltes Paket, wird der Monat an dessen Ende angehängt. Keine Gutschrift gibt es für Selbstempfehlungen, für Profile derselben Firma oder derselben E-Mail-Domain und für Profile, die nicht neu sind. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht.
- Vertragsschluss und Zahlung. Pakete werden auf der Website von simplyEvent gebucht; die App leitet dorthin weiter. Das Entgelt ist für die gewählte Laufzeit (Monat oder Jahr) im Voraus fällig und wird über Stripe eingezogen. Alle Preise für Dienstleister verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
- Laufzeit und Kündigung. Ein Paket läuft einen Monat oder ein Jahr und verlängert sich um dieselbe Laufzeit, wenn es nicht vor Ablauf gekündigt wird. Gekündigt werden kann jederzeit zum Ende der laufenden Laufzeit, ohne weitere Frist, über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ im Anbieterbereich und im Fuß der Website oder in Textform an info@hkevents.de. Die Kündigung wird sofort per E-Mail bestätigt (§ 312k BGB gilt für Verbraucher; die Schaltfläche steht allen Kunden offen).
- Zahlungsverzug. Schlägt ein Einzug fehl, erinnert simplyEvent per E-Mail. Mahnungen und Mahngebühren gibt es nicht. Bleibt die Zahlung nach Erinnerungen aus, endet das Paket zum Ende der bezahlten Laufzeit; das Konto bleibt in der Basis bestehen.
- Die Basis bleibt kostenlos. Änderungen der Paketinhalte oder Preise gelten nur nach § 9a.6.
Buchung durch Kunden: Volljährigkeit
Eine Buchung im Marktplatz verbindlich bestätigen kann nur, wer volljährig ist. Bucht eine Gruppe als Verein oder Förderverein – etwa ein Abiball-Komitee –, bucht der Verein über ein Konto der Art „Firma / Verein“ (Vereinskonto); die buchende Person muss volljährig und berechtigt sein, den Verein dabei zu vertreten.
§ 9a.1 Mindestpreise (Hinweis)
- Für Hauptleistungen mit Pauschalpreis nennt simplyEvent je Marktplatz-Kategorie einen marktüblichen Mindestpreis (z. B. DJ ab 599 €, Hochzeitsfotograf ab 599 €, Tischzauberer/Showact ab 250 €) als Hinweis. Preise je Stunde, je Person oder je Stück sind davon ausgenommen. Der Hinweis gilt für alle Profile gleich, auch für die eigenen Angebote von simplyEvent.
- Niedrigpreisige Einzelartikel (z. B. Kerzen, Dekorationselemente, Prints) sind als Zusatzartikel zu kennzeichnen und stehen nur in Kombination mit einer Hauptleistung oder ab einem Mindest-Warenkorbwert von 50 € zur Buchung bereit.
- Irreführende Schein-Preise (z. B. 0 € oder 1 € für eine Hauptleistung) sind untersagt. Bei Verstößen kann simplyEvent betroffene Leistungen oder das Profil deaktivieren.
§ 9a.2 Buchung über die Plattform
Persönliche Kennenlern-Termine zwischen Dienstleister und Kunde (Telefon, Videocall, Vor-Ort-Termin) sind ausdrücklich erlaubt. Kam ein Kunde über den Marktplatz zum Dienstleister, bitten wir, die verbindliche Buchung über die Plattform festzuhalten: Der Kunde bestätigt sie bei simplyEvent. Zahlung und Rechnung laufen danach nach dem gewählten Zahlungsweg („Entgelte und Abrechnung“). Eine Vertragsstrafe für Abschlüsse außerhalb der Plattform gibt es nicht.
Für Dienstleister zusammengefasst: Der Kunde bestätigt die Buchung bei simplyEvent. Rechnung und Zahlung laufen direkt zwischen dir und dem Kunden; das kostet dich nichts, eine Provision gibt es nicht. Oder dein Kunde zahlt sicher über simplyEvent: simplyEvent behält 2 % Abwicklungsentgelt ein (mit Premium 0 %), die Gebühr des Zahlungsanbieters Stripe trägst du, der Rest geht nach dem Termin auf dein Konto.
Chat-Nachrichten werden automatisiert geprüft: Links auf fremde Seiten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Bankverbindungen werden unkenntlich gemacht, bis der Kunde seine Kontaktdaten freigibt; Nachrichten mit typischen Aufforderungen zu Geschäften ohne Rechnung werden nicht zugestellt und protokolliert.
§ 9a.3 Reihenfolge im Marktplatz und Anzeigen
Die Sortierung „Empfohlen“ ordnet Profile zuerst nach Passung zu Suche und Kategorie (Gewerk, Umkreis um den Suchort). Danach stehen selbst gepflegte Profile vor nicht übernommenen und Profile mit eigenem Bild vor solchen ohne. Innerhalb davon entscheidet eine Punktzahl aus Vollständigkeit des Profils, Nähe, Bewertungen (nach ihrer Anzahl gewichtet), Partner-Status und Prüfstufe. Andere Sortierungen (Entfernung, Bewertung, Preis, Name) folgen nur diesem Merkmal. Ein Paket ändert an dieser Reihenfolge nichts.
Anzeigen. Ab 01.10.2027 können Dienstleister mit dem Paket Premium gegen Entgelt zusätzlich auf höchstens zwei gekennzeichneten Anzeigenplätzen über der Trefferliste erscheinen, nur wenn sie zu Suche, Kategorie und Umkreis passen und nicht doppelt auf derselben Seite. Jeder solche Platz trägt die Kennzeichnung „Anzeige“. Die übrige Reihenfolge wird dadurch nicht beeinflusst (Art. 5 VO (EU) 2019/1150).
§ 9a.4 Zahlungsweg „Über simplyEvent“
Dieser Abschnitt gilt, wenn Kunde und Dienstleister den Zahlungsweg für eine Buchung nutzen. Sonst laufen Rechnung und Zahlung direkt zwischen Kunde und Dienstleister.
- Zahlungsdienstleister. Die Zahlung wickelt die Stripe Payments Europe, Ltd. („Stripe“) als lizenzierter Zahlungsdienstleister ab. simplyEvent nimmt selbst keine Kundengelder entgegen und hält sie nicht. Der Dienstleister richtet dafür bei Stripe ein eigenes Auszahlungskonto ein und stimmt den Bedingungen von Stripe zu; Stripe prüft dabei seine Angaben.
- Vertragspartner bleiben dieselben. Der Vertrag über die Leistung kommt weiterhin ausschließlich zwischen Kunde und Dienstleister zustande. simplyEvent wird nicht Vertragspartei und haftet nicht für die Leistung; simplyEvent wickelt nur die Zahlung ab.
- Einzug vor der Veranstaltung. Mit der Buchungsbestätigung fließt noch kein Geld. Der Kunde zahlt den vollen Preis der Buchung frühestens 14 Tage vor dem Termin über Stripe. Scheitert die Zahlung, kann der Kunde sie bis zum Termin erneut ausführen.
- Einbehalt des Abwicklungsentgelts. Beim Einzug wird das Abwicklungsentgelt nach „Entgelte und Abrechnung“ zuzüglich Umsatzsteuer einbehalten (2 %, mit Premium 0 %); der Einbehalt wird dem Dienstleister ausgewiesen. Zusätzlich trägt der Dienstleister die Gebühr, die Stripe für die einzelne Zahlung berechnet; sie wird ebenfalls einbehalten und ihm ausgewiesen. Beim Einzug wird sie vorläufig geschätzt und nach dem Zahlungseingang auf den tatsächlichen Betrag ausgeglichen. Der Kunde zahlt nur den vereinbarten Preis.
- Halten bis zur Freigabe. Der übrige Betrag wird auf dem Stripe-Konto des Dienstleisters gehalten und erst nach der Freigabe an ihn ausgezahlt. Ab dem Einzug sieht der Dienstleister „Zahlung gesichert“.
- Freigabe durch Übergabe-Code. Für jede Buchung gibt es einen eigenen Übergabe-Code, den der Kunde erst am Tag der Veranstaltung erhält. Nennt der Kunde oder eine von ihm benannte Person den Code und trägt der Dienstleister ihn ein, ist der Betrag freigegeben. Der Code bestätigt, dass der Dienstleister erschienen ist – nicht, dass die Leistung mangelfrei war. Ansprüche aus dem Vertrag bleiben davon unberührt.
- Freigabe nach Frist. Wird kein Code eingetragen, wird der Betrag drei Tage nach dem Termin automatisch freigegeben, sofern der Kunde bis dahin nicht widersprochen hat.
- Widerspruch. Der Kunde kann ab dem Tag der Veranstaltung bis zur automatischen Freigabe über simplyEvent widersprechen, etwa weil der Dienstleister nicht erschienen ist. Dann bleibt der Betrag gehalten, bis simplyEvent nach Anhörung beider Seiten entscheidet, ob er ausgezahlt oder zurückgezahlt wird. Der Rechtsweg bleibt beiden Seiten offen.
- Rückzahlung. Ist der Dienstleister nicht erschienen oder wird die Buchung vor der Freigabe wirksam storniert, wird der gezahlte Betrag einschließlich des einbehaltenen Abwicklungsentgelts an den Kunden zurückgezahlt, soweit nach den Stornobedingungen des Dienstleisters nichts anderes geschuldet ist. Die Gebühr von Stripe erstattet Stripe dabei nicht; sie trägt der Dienstleister.
Kommunikation und Datenschutz
- Die Kommunikation zwischen Kunde und Dienstleister erfolgt über ein plattforminternes Chat-System. Personenbezogene Kontaktdaten (vollständige Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern) werden im Chat automatisch unkenntlich gemacht. Die Kontaktdaten des Kunden sieht der Dienstleister, sobald der Kunde sie freigibt, ein Kennenlernen vereinbart oder die Buchung bestätigt.
- Dienstleister-Anfragen zeigen initial nur den Vornamen und den Ort des Kunden.
Bewertungen
Bewertungen durch Kunden werden nach Durchführung der Leistung ermöglicht. Der Auftragnehmer überprüft Bewertungen nicht auf inhaltliche Richtigkeit, behält sich aber vor, offensichtlich rechtswidrige oder missbräuchliche Bewertungen zu entfernen.
Streitfälle
Kunden können innerhalb von 48 Stunden nach dem Veranstaltungsdatum Probleme melden (z. B. Nichterscheinen, erhebliche Qualitätsmängel). simplyEvent prüft den Sachverhalt. Läuft die Zahlung über simplyEvent, setzt eine solche Meldung die Auszahlung an den Dienstleister aus, und simplyEvent kann Teilrückerstattungen veranlassen. simplyEvent übernimmt keine Haftung für die Qualität der durch Drittanbieter erbrachten Leistungen.
Dienstleister-Gutscheine
Dienstleister können eigene Gutscheincodes erstellen, die ausschließlich für ihre eigenen Leistungen im Marktplatz einlösbar sind. Die Konditionen (Rabatthöhe, Gültigkeitsdauer, Nutzungslimit) legt der Dienstleister selbst fest. Der Rabatt wird vom Dienstleister-Anteil abgezogen. Bei Zahlung über simplyEvent wird das Abwicklungsentgelt auf den rabattierten Zahlbetrag berechnet.
§ 9a.5 Laufzeit und Kündigung des Kontos
Das Dienstleister-Konto in der Basis läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Dienstleister jederzeit ohne Frist pausiert oder gekündigt werden. simplyEvent kann das Konto mit einer Frist von 30 Tagen kündigen und nennt dabei die Gründe (Art. 4 VO (EU) 2019/1150); bei schweren Verstößen gegen diese AGB oder gesetzliche Pflichten ist eine Sperre ohne Frist möglich. Gebuchte Pakete laufen bis zum Ende der bezahlten Laufzeit.
§ 9a.6 Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen der Bedingungen für Dienstleister teilt simplyEvent mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mit dem vollständigen Text mit (Art. 3 Abs. 2 VO (EU) 2019/1150). Der Dienstleister kann bis zum Inkrafttreten fristlos kündigen. Änderungen, die nur zugunsten der Dienstleister wirken oder gesetzlich geboten sind, können früher gelten. Preiserhöhungen für gebuchte Pakete gelten erst ab der nächsten Verlängerung.
§9g Pakete für Gastgeber, Firmen und Vereine
- Basis immer kostenlos. Der Planer „simplyEvent“ ist in der Basis für Gastgeber, Gäste, Firmen und Vereine immer kostenlos. Gäste zahlen nie. Kostenpflichtig sind nur Pakete, die ausdrücklich gebucht werden.
- Feier-Pass und Feier-Pass Pro (sobald verfügbar): einmaliger Kauf je Feier, Feier-Pass 29 € inkl. 19 % USt; Feier-Pass Pro mit Fotospeicher. Kein Abo, keine Verlängerung.
- Widerrufsrecht beim Feier-Pass. Verbraucher haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Es erlischt, wenn simplyEvent mit der Freischaltung begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Freischaltung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis bestätigt hat, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert; die Bestätigung erhält er per E-Mail (§ 356 Abs. 5 BGB). Unabhängig davon erstattet simplyEvent den Preis auf Wunsch innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf ohne Angabe von Gründen.
- Firmen und Vereine. Bis 50 bezahlte Tickets je Event erhebt simplyEvent keine Gebühr. Darüber: Ticketpaket 39 € je Event (gemeinnütziger Verein 19 €), Team-Jahrespaket 190 € (Verein 90 €). Notfall- und Einspringer-Ausschreibungen setzen das Abo Feier-Pass Business (19 € im Monat) voraus. Preise zzgl. USt. Für Unternehmer und Vereine besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Laufzeit, Kündigung, Zahlung. Für Team-Jahrespaket und Feier-Pass Business gilt „Laufzeit und Kündigung“ in § 9a entsprechend, einschließlich der Schaltfläche zum Kündigen. Bei fehlgeschlagener Zahlung erinnert simplyEvent per E-Mail; Mahnungen und Mahngebühren gibt es nicht. Gekauft wird auf der Website; die App leitet dorthin weiter.
§9b Gutscheine und Rabattcodes
simplyEvent kann Gutschein- und Rabattcodes für DJ- und Fotobox-Buchungen ausgeben. Es gelten folgende Bedingungen:
- Gutscheine sind nicht mit anderen Rabatten kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Gutscheine können an bestimmte Buchungstypen (DJ, Fotobox), Kundentypen (Privat, Business) oder Eventarten gebunden sein.
- Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
- Jeder Gutscheincode ist nur bis zum angegebenen Nutzungslimit einlösbar.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, Gutscheincodes bei missbräuchlicher Nutzung zu deaktivieren.
§9c Shadow-Profile & Claim-Prozess (Dienstleister-Profile aus öffentlichen Quellen)
Zur Erweiterung des Dienstleister-Pools darf simplyEvent Profile auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen (insbesondere Google Maps / Google Places via offizieller API) anlegen. Solche „Shadow-Profile" werden auf der Plattform an jeder Stelle deutlich als „Noch nicht vom Betrieb gepflegt" gekennzeichnet — auf der Übersicht, im Vergleich und auf dem Profil selbst — und enthalten ausschließlich Daten, die der Anbieter bereits selbst öffentlich gemacht hat (Name, Adresse, Telefonnummer, Webseite, Google-Bewertungen, Google-Photo-Reference). Eigene Beschreibungstexte des Anbieters werden nicht übernommen.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an transparenter Marktdarstellung). Logos, eigene Fotos oder Texte des Anbieters werden nicht ohne dessen Zustimmung übernommen.
Rechte des Anbieters: Inhaber eines solchen Profils können jederzeit kostenlos das Profil übernehmen (Claim) oder dessen Löschung verlangen. Eine Anfrage per E-Mail an info@hkevents.dewird innerhalb von 24 Stunden bearbeitet.
Claim-on-Inquiry: Geht eine Kundenanfrage für ein Shadow-Profil ein, informiert simplyEvent den Anbieter per E-Mail mit anonymisierten Eckdaten der Anfrage (Eventdatum, Kategorie, ggf. Budget-Rahmen) — ohne Kundenkontaktdaten. Der Anbieter erhält 7 Tage Zeit, das Profil zu übernehmen, die AGB zu bestätigen und im geschützten Chat zu antworten. Reagiert er nicht, wird die Anfrage als „Anbieter nicht erreichbar" markiert; der Kunde erhält Alternativ-Vorschläge.
Für nicht beanspruchte Profile übernimmt simplyEvent keine inhaltliche Gewähr; sämtliche Pflichten aus diesen AGB (insbesondere § 9a) gelten erst ab dem Zeitpunkt des erfolgreichen Claims durch den Anbieter.
§9d Inhalte der Nutzer, Melden und Blockieren
Nachrichten, Profile, Angebote, Bilder und Bewertungen stammen von den Nutzern der Plattform. Nicht erlaubt sind insbesondere beleidigende, belästigende, diskriminierende, gewaltverherrlichende, pornografische oder sonst rechtswidrige Inhalte, Spam und Werbung für fremde Angebote, Betrugsversuche sowie Inhalte, die Rechte Dritter verletzen. Für diese Inhalte gibt es keine Toleranz.
- Jeder Chat hat die Schaltflächen „Melden“ und „Blockieren“ – für Gastgeber und für Dienstleister. Gemeldete Inhalte prüft simplyEvent innerhalb von 24 Stunden.
- Wer blockiert, erhält von der Gegenseite in dieser Unterhaltung keine Chat-Nachrichten mehr und damit auch keine E-Mails und Mitteilungen zu solchen Nachrichten. Angebote und Hinweise zum Stand der Anfrage (etwa Angebot, Buchung, Absage) können weiter eingehen. Die Blockierung kann jederzeit aufgehoben werden.
- Jedes Profil im Marktplatz hat unten die Schaltfläche „Profil melden“ – auch ohne Konto. Profile, Angebote, Bilder und Bewertungen können außerdem über info@hkevents.de gemeldet werden; Dienstleister melden Bewertungen über sich direkt im Anbieterbereich. Eine Meldung sollte den Inhalt genau bezeichnen und begründen, warum er unzulässig ist. Gemeldete Profile prüft simplyEvent innerhalb von 24 Stunden.
- Chat-Nachrichten werden zusätzlich automatisiert geprüft; Näheres regelt § 9a.
- simplyEvent entfernt unzulässige Inhalte und kann Nutzer, die dagegen verstoßen, vorübergehend oder dauerhaft von der Plattform ausschließen. simplyEvent teilt dem Betroffenen die Maßnahme und ihre Gründe mit; er kann dagegen über info@hkevents.de Einwände erheben. Wer eine Meldung abgegeben hat, erfährt das Ergebnis, sofern eine E-Mail-Adresse vorliegt.
- Gastgeber können die Löschung ihres Kontos jederzeit unter „Mehr → Einstellungen → Konto & Sicherheit“ beantragen, ohne geöffnete Feier über „Meine Feiern → Einstellungen → Konto & Sicherheit“; Dienstleister im Anbieterbereich unter „Mehr → Konto löschen“ – in der App wie auf der Website. Nach Bestätigung über einen Link an die hinterlegte E-Mail-Adresse (ist keine Adresse hinterlegt, gilt der Antrag sofort als bestätigt) wird innerhalb von 24 Stunden gelöscht. Gesetzlich aufzubewahrende Buchungs- und Rechnungsdaten bleiben bis zum Ende der Frist gesperrt.
§9e Ticketverkauf für Veranstalter
Firmen und Vereine können über simplyEvent Tickets für eigene Veranstaltungen verkaufen – auf einer Event-Seite bei simplyEvent oder eingebettet auf ihrer eigenen Website. Verkäufer ist der Veranstalter; der Vertrag über die Teilnahme kommt zwischen Käufer und Veranstalter zustande. simplyEvent stellt die Software bereit und vermittelt.
simplyEvent erhebt für den Ticketverkauf keine Gebühr. Die Gebühren des Zahlungsdienstes trägt der Veranstalter; sie werden von seinem eigenen Konto beim Zahlungsdienst abgezogen. Bei einer Erstattung bleibt eine nicht erstattete Gebühr beim Veranstalter.
Der Veranstalter ist für seine Angaben (Preise, Steuersätze, Stornoregel, Impressum) und für die Daten seiner Käufer und Teilnehmer verantwortlich; simplyEvent verarbeitet sie in seinem Auftrag. Werbung an Käufer und Teilnehmer schickt nur der Veranstalter selbst und nur mit bestätigter Einwilligung.
§9f Produkte, Mietware, Online-Zahlung und Kaution
- Vertragspartner. Kauf- und Mietverträge über Produkte im Marktplatz kommen ausschließlich zwischen Kunde und Anbieter zustande. simplyEvent vermittelt und wickelt auf Wunsch nur die Zahlung und die Kaution ab; Gewährleistung, Lieferung, Übergabe und Rückgabe liegen beim Anbieter.
- Mietdauer und Preis. Der Mietpreis gilt je Feier oder – wenn beim Artikel so angegeben – je Tag. Bei mehrtägiger Miete gilt der beim Bestellen angezeigte Preis für die gewählte Mietdauer.
- Online bezahlen. Bietet der Anbieter es an, kann der Kunde eine bestätigte Bestellung vor der Übergabe über Stripe bezahlen. Es gelten § 9a.4 Nr. 1, 2, 4 und 9 entsprechend: Das Geld liegt auf dem Stripe-Konto des Anbieters, einbehalten werden das Abwicklungsentgelt zuzüglich Umsatzsteuer und die Gebühr von Stripe, die der Anbieter trägt. Der Kunde zahlt nur den Bestellbetrag. Freigegeben wird bei Abholung mit dem eingelösten Abholschein, bei Versand oder Lieferung drei Tage nach der Zustellung, spätestens 14 Tage nach dem Versand. Bis zur Freigabe kann der Kunde widersprechen; dann bleibt der Betrag gehalten, bis simplyEvent nach Anhörung beider Seiten entscheidet. Storniert der Anbieter, wird der Betrag zurückgezahlt. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt; die Rückzahlung nach einem Widerruf schuldet der Anbieter.
- Kaution als Sicherheitsleistung. Eine Kaution sichert Ansprüche des Anbieters wegen Beschädigung, Verlust fehlender Teile oder vereinbarter Reinigung der Mietware. Sie ist weder Miete noch Anzahlung und steht nicht im Gesamtpreis. Sie wird beim Anbieter hinterlegt oder – wenn der Anbieter es anbietet – über simplyEvent gesichert.
- Kaution über simplyEvent: Vormerkung. Der Kunde merkt die Kaution frühestens am Vortag der Übergabe auf seiner Karte vor. Er ermächtigt damit, den Betrag bis zur Abrechnung zu reservieren und höchstens bis zu diesem Betrag einzuziehen, wenn der Anbieter einen Einbehalt begründet. Dauert die Miete länger, als eine Vormerkung gehalten werden kann, wird die Kaution abgebucht und nach der Rückgabe erstattet. Die Gutschrift kann je nach Bank einige Tage dauern.
- Abrechnung. Nach der Rückgabe gibt der Anbieter die Kaution frei oder behält einmal einen begründeten, angemessenen Teil ein (mindestens 1 €); ein Foto des Schadens wird empfohlen. Die Abrechnung ist binnen 48 Stunden nach der Rückgabefrist vorzunehmen, spätestens kurz bevor die Vormerkung abläuft; danach wird die Kaution automatisch freigegeben. Weitergehende Ansprüche klären die Parteien außerhalb von simplyEvent; der Rechtsweg bleibt offen.
- Verspätete Rückgabe. Ist die Mietware kurz vor Ablauf der Vormerkung nicht zurück, wird die volle Kaution eingezogen und nach der Rückgabe wie in Nr. 6 abgerechnet.
- Widerspruch. Gegen einen Einbehalt kann der Kunde bis drei Tage nach der Abrechnung über die Bestellseite widersprechen. Dann bleibt der einbehaltene Betrag gehalten, bis simplyEvent nach Anhörung beider Seiten über Auszahlung oder (Teil-)Rückzahlung entscheidet.
- Kosten. Für den Kunden fallen keine Gebühren an. Der Anbieter trägt die Gebühr von Stripe auf eingezogene oder abgebuchte Beträge (bei Abbuchung auf die volle Kaution, auch wenn sie später erstattet wird) sowie Gebühren von Rückbuchungen (Anfechtungen) eines Einbehalts; simplyEvent darf sie mit Auszahlungen verrechnen.
- Pflichten des Anbieters. Die Kaution über simplyEvent ist für den Anbieter freiwillig. Wer sie nutzt, rechnet fristgerecht und wahrheitsgemäß ab, behält nur ein, was er begründen kann, und bewahrt Belege (etwa Fotos, Rückgabeschein) auf, um sie auf Anfrage vorzulegen. Einbehaltene Beträge werden erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist ausgezahlt.
§10 Höhere Gewalt
Wird die Durchführung der Veranstaltung durch höhere Gewalt unmöglich oder unzumutbar (z. B. Pandemie, Naturkatastrophen, behördliche Auflagen, extreme Wetterereignisse), sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen.
In einem solchen Fall steht dem Auftraggeber ein kostenfreies Umbuchungsrecht auf einen Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten zu. Ist eine Umbuchung nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen abzüglich eines angemessenen Aufwandsersatzes für bereits erbrachte Vorbereitungsleistungen erstattet.
§11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern (§ 14 BGB) ist der Sitz des Auftragnehmers (86688 Marxheim).
Ergänzend gelten unsere Datenschutzerklärung.
Stand: 14. Oktober 2026